REPARATUR VON NUTZFAHRZEUG-ELEKTRONIK

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen

des 24volt.de GmbH & Co. KG, Magdeburger Straße 4, 39326 Hohenwarsleben, nachstehend als Auftragnehmer bezeichnet.

§ 1 Allgemeines, Begriffsbestimmungen

(1) Der Auftragnehmer bietet über seine Webseite, insbesondere die Reparatur und den Austausch von Steuergeräten an. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftragnehmer und den Kunden.

(2) Diese AGB gelten nur für Unternehmer i. S. d. § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Kunden i. S. d. AGB sind ausschließlich Unternehmer i. S. d. § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Diese AGB gelten nicht für Verbraucher i. S. d. § 13 BGB. Kunden i. S. d. AGB sind nicht Verbraucher i. S. d. § 13 BGB.

(3) Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Kunde im Rahmen der Bestellung auf seine AGB verweist und der Auftragnehmer dem nicht ausdrücklich widerspricht.

(4) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B.: Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind in Textform abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.

(5) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Vertragspartner ist die

24volt.de GmbH & Co. KG
Magdeburger Straße 4
39326 Hohenwarsleben

Handelsregister: HRA 4793
Registergericht: Amtsgericht Stendal

Vertreten durch:
24volt.de Verwaltung GmbH
Magdeburger Str. 4
39326 Hohenwarsleben

Diese vertreten durch:
Steffen Gland

Handelsregister: HRB 22291
Registergericht: Amtsgericht Stendal

Telefon: +49 (0) 39204 - 86 65 06
E-Mail: info@24volt.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE303246372

(2) Vertragssprache ist deutsch.

(3) Die dargestellten Leistungen auf der Webseite des Auftragnehmers, Preislisten, Kataloge, Prospekte usw. stellen keine Angebote im Rechtssinne dar, sondern lediglich eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot im Rechtssinne abzugeben.

(4) Die Bestellung durch den Kunden kann über die Internetseite des Auftragnehmers, per E-Mail, oder auch schriftlich erfolgen. Die Bestellung des Kunden stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar.

(5) Der Auftragnehmer wird den Zugang der Bestellung des Kunden unverzüglich per E-Mail bestätigen. Der Vertrag kommt nicht bereits mit dieser Bestellbestätigung zustande, sondern erst mit Versand einer separaten E-Mail mit einer Auftragsbestätigung oder der Erfüllung des Vertrages. Wenn jedoch der Auftragnehmer den Kunden zur Zahlung auffordert, kommt der Vertrag bereits mit Zahlungsaufforderung zustande.

(6) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger Selbstbelieferung, nicht zu leisten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von dem Auftragnehmer zu vertreten ist und dieser mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen hat. Der Auftragnehmer wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ware zu beschaffen. Andernfalls wird die Gegenleistung unverzüglich zurückerstattet. Im Falle der Nichtverfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert.

(7) Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext vom Auftragnehmer gespeichert und dem Kunden nebst den rechtswirksam einbezogenen AGB per E-Mail nach Vertragsschluss zugesandt.

(8) Der Kunde kann im Online-Shop jederzeit seine Eingaben vor Abgabe der Bestellung berichtigen. Den Bestellprozess kann der Kunde jederzeit durch Schließen des Browser-Fensters beenden.

§ 3 Auftragsabwicklung

Voraussetzung jedes Auftrages ist eine Bestellung des Kunden, vgl. § 2 dieser AGB.

a) Fehlerprüfung und Kostenvoranschlag zur Reparatur

(1) Ein Kostenvoranschlag ist die entgeltpflichtige und unverbindliche Angabe der voraussichtlich entstehenden Kosten.

(2) Der Kunde übersendet sein ungeöffnetes Steuergerät auf seine Kosten und auf seine Gefahr mit dem Fehlerprotokoll oder einer so genauen wie möglichen Fehlerbeschreibung an den Auftragnehmer. Übersendet der Kunde kein Fehlerprotokoll oder teilt er keine Fehlerbeschreibung, kann eine zusätzliche Aufwands- und Prüfpauschale von bis zu 99,- Euro inkl. MwSt. berechnet werden. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden als die Pauschale entstanden ist.

(3) Daten sind eigenverantwortlich durch den Kunden vor Übersendung des Gerätes an den Auftragnehmer zu sichern.

(4) Der Auftragnehmer überprüft das Steuergerät zu der im Auftrag angegebenen Prüfungspauschale zzgl. MwSt. Im Falle eines Defekts erhält der Kunde einen Kostenvoranschlag zur Reparatur des Steuergerätes.

(5) Der Kunde kann sodann binnen einer (1) Woche dem Auftragnehmer in Textform mitteilen, ob der Kunde dem Auftragnehmer einen Reparaturauftrag zu den angebotenen Bedingungen erteilen will.

(6) Die Prüfungspauschale gem. Abs. 4 und der ggf. Aufwands- und Prüfungspauschale gem. Abs. 2 fällt nur dann an, wenn

  • ein eingeschicktes Steuergerät nicht reparabel ist oder
  • der Fehler nicht zu lokalisieren ist oder zu reproduzieren ist
  • oder der Kunde trotz einer Reparatur-Durchführbarkeit keinen Reparaturauftrag erteilt.

(7) Überschreitet die Reparatur die im Kostenvoranschlag genannten Kosten um voraussichtlich mehr als 15% wird der Auftragnehmer den Kunden unverzüglich hierüber unterrichten und seine Tätigkeit unterbrechen. Dem Kunden steht für den Fall der wesentlichen Überschreitung des Kostenvoranschlags ein Kündigungsrecht zu. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, z.B. bei Verletzung der Anzeigepflicht bleibt unberührt.

(8) Der Kunde ist verpflichtet binnen einer (1) Woche nach Zugang der Anzeige der Überschreitung des Kostenvoranschlags dem Auftragnehmer mitzuteilen, ob er sein Kündigungsrecht ausüben möchte oder, ob er die Reparatur zu den erhöhten Kosten durchführen lassen will. Der Auftragnehmer ist berechtigt die weitere Reparatur von der Zustimmung des Kunden zu den erhöhten Kosten abhängig zu machen.

(9) Im Falle einer Kündigung wegen einer wesentlichen Überschreitung des Kostenvoranschlags ist der Auftragnehmer berechtigt, einem der bis zum Zugang der Kündigung geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung sowie Ersatz der in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen zu verlangen (z.B. Material- und Transportkosten, Kosten von Subunternehmern). Der Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch darauf, dass der Auftragnehmer das Gerät in den Ursprungszustand zurückversetzt. Andernfalls besteht ein Anspruch hierauf nur insoweit, als der Kunde dies wünscht und vergütet.

(10) Der Kunde ist dazu verpflichtet binnen vierzehn (14) Tagen nachdem

  • ein Kostenvoranschlag abgelehnt wurde oder
  • eine Reparatur abgelehnt wurde oder
  • eine Kündigung ausgesprochen wurde oder
  • die Reparatur fertiggestellt wurde,

das Gerät abzuholen oder den Rückversand auf Kosten und Gefahr des Kunden zu bestellen. Nach entsprechender Mitteilung gerät der Kunde in Verzug. Ab Verzugseintritt können die entstehenden Lagerkosten (50 Cent pro Kalendertag zzgl. MwSt.) geltend gemacht werden. Die Aufbewahrungspflicht erlischt, sobald die Lagerkosten den Zeitwert des Gerätes abzgl. entstandener Reparaturkosten übersteigen.

b) Reparatur

(1) Wenn eine Reparatur eines Gerätes vereinbart ist, kann der Kunde das ungeöffnete Gerät auf seine Kosten und seine Gefahr an den Auftragnehmer übersenden.

(2) Daten sind eigenverantwortlich durch den Kunden vor Übersendung des Gerätes an den Auftragnehmer zu sichern.

(3) Der Kunde ist verpflichtet Fehler so genau wie möglich zu beschreiben oder das Fehlerprotokoll mit zu übersenden. Übersendet der Kunde kein Fehlerprotokoll oder teilt er keine Fehlerbeschreibung, wird eine zusätzliche Aufwands- und Prüfpauschale von bis zu 99,- Euro zzgl. MwSt. berechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden als die Pauschale entstanden ist.

(4) Wird an dem Gerät kein Defekt festgestellt oder es besteht keine Reparaturmöglichkeit, z.B. durch einen Fremdeingriff oder Wasserschaden, wird eine Aufwands- und Prüfpauschale von 99,- Euro zzgl. MwSt. berechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden als die Pauschale entstanden ist.

(5) Die vereinbarte Reparaturpauschale stellt einen Kostenvoranschlag gem. § 3 a) dar. Das weitere Procedere und die Rechte und Pflichten der Parteien folgen daher auch entsprechend § 3 a) Abs. 7-10.

c) Austauschgerät (1:1)

(1) Der Kunde übersendet dem Auftragnehmer auf Kosten und Gefahr des Kunden ein ungeöffnetes Steuergerät (altes Gerät).

(2) Daten sind eigenverantwortlich durch den Kunden vor Übersendung des alten Geräts an den Auftragnehmer zu sichern.

(3) Nach Zugang überträgt der Auftragnehmer die originalen Daten (wenn Zugriff auf Daten möglich ist) auf ein geprüftes, überarbeitetes, gebrauchtes Austauschgerät (Austauschgerät). Achtung: Eine Prüfung des alten Geräts sowie der Software und Parametrierung erfolgt nicht. Der Auftragnehmer übersendet sodann das Austauschgerät auf Kosten und Gefahr des Kunden an den Kunden. Der Kunde baut nach Zugang das Austauschgerät selbst ein.

(4) Wenn nach Einbau der gleiche Fehler auftaucht, weswegen das alte Gerät an den Auftragnehmer übersandt wurde, hat der Kunde das Recht die Geräte zurück zu tauschen unter folgenden Voraussetzungen:

  • Der Kunde übersendet das Austauschgerät binnen vierzehn (14) Tagen nach Zugang beim Kunden auf Kosten und Gefahr des Kunden wieder an den Auftragnehmer. Es kommt hierauf auf den Zugang beim Auftragnehmer an.
  • Der Kunde kann das alte Gerät abholen oder der Auftragnehmer versendet das alte Gerät auf Wunsch, Kosten und Gefahr des Kunden an den Kunden.
  • Der Auftragnehmer berechnet dann die ausgewiesene Gebühr entsprechend des Artikels im Online Shop.

d) Vorausersatzgerät, Kaufgerät

(1) Der Auftragnehmer gibt dem Kunden die Möglichkeit den Kaufpreis eines Steuergerätes teilweise durch Inzahlungnahme seines Steuergerätes zu erfüllen.

(2) Voraussetzung ist, dass der Kunde ein Steuergerät, welches in seinem Eigentum steht, an den Auftragnehmer verkauft und ein Steuergerät von dem Auftragnehmer kauft.

(3) Nach Abschluss der Kaufverträge, übersendet der Auftragnehmer an den Kunden auf Gefahr und Kosten des Kunden ein überarbeitetes geprüftes Steuergerät zu (Tauschgerät). Nach Zugang dieses Tauschgerätes schickt der Kunde auf seine Kosten und seine Gefahr sein Steuergerät dem Auftragnehmer umgehend zu.

(4) Daten sind eigenverantwortlich durch den Kunden vor Übersendung des Gerätes an den Auftragnehmer zu sichern.

(5) Das Tauschgerät muss gegebenenfalls angelernt oder parametriert werden.

(6) Im Übrigen gilt § 3 c) Abs. 4.

§ 5 Erfüllungsgehilfen, Subunternehmer

Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich bei der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen ganz oder teilweise Erfüllungsgehilfen zu bedienen.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

(2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, bei falschen Angaben des Kunden über seine Kreditwürdigkeit oder wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wird, ist der Auftragnehmer – gegebenenfalls nach Fristsetzung - berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen, sofern der Kunde die Gegenleistung noch nicht oder nicht vollständig erbracht hat.

(3) Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt dem Auftragnehmer bereits jetzt alle Forderungen i. H. d. Rechnungsbetrags ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Der Auftragnehmer behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

(4) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dabei dem Auftragnehmer.

§ 7 Pfandrecht

Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Reparaturauftrag ein vertragliches Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrages in seinen Besitz gelangten Gerätes zu.

§ 8 Vergütung

(1) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar ab Lager, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Die Kunden können den Preis per Vorkasse/Banküberweisung, auf Rechnung oder Barzahlung bei Abholung leisten. Weitere Informationen zu den Zahlungsweisen sind in der Übersicht „Zahlungsweisen“ auf der Webseite des Auftragnehmers zu finden.

(3) Der Preis ist fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware. Der Auftragnehmer ist jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Leistung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklärt der Auftragnehmer spätestens mit der Auftragsbestätigung.

(4) Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der Preis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Der Auftragnehmer behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

(5) Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, anerkannt oder durch den Auftragnehmer nicht bestritten wurden. Das Recht des Kunden zur Aufrechnung mit vertraglichen und sonstigen Ansprüchen aus der Anbahnung oder Durchführung dieses Vertragsverhältnisses bleibt hiervon unberührt. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 9 Fertigstellungs- und Liefertermine, Teilleistungen

(1) Die Lieferung erfolgt ab Lager. Dort ist auch der Erfüllungsort. Auf Verlangen, Gefahr und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.

(2) Der Auftragnehmer liefert ausschließlich in die in der Übersicht „Versand & Lieferung“ angegebenen Länder.

(3) Fertigstellungstermine und Liefertermine sind unverbindlich, solange und soweit diese nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart werden.

(4) Hinsichtlich des Vorbehalts ordnungsgemäßer Selbstbelieferung verweist der Auftragnehmer auf § 2 Abs. 6 dieser AGB.

(5) Der Auftragnehmer ist zu Teilleistungen berechtigt.

§ 10 Abnahme

Wenn eine Abnahme aufgrund Gesetzes oder Vereinbarung erforderlich ist, gelten die folgenden Regelungen:

(1) Der Auftragnehmer informiert den Kunden nach Fertigstellung der im jeweiligen Vertrag vereinbarten (Teil-) Leistung entsprechend und übergibt die Leistung.

(2) Der Kunde hat sodann innerhalb eines Zeitraums von 14 Werktagen ab Mitteilung und Übergabe die erbrachte (Teil-) Leistung zu testen und den Auftragnehmer über etwaige Mängel zu unterrichten bzw. die Leistung als vertragsgemäß anzunehmen.

(3) Der Kunde stellt alle für die Durchführung der Abnahmeprüfung erforderlichen Systeme und Daten einschließlich der Testfälle zur Verfügung. Der Auftragnehmer ist berechtigt und auf Verlangen des Kunden gegen gesonderte Vergütung verpflichtet, an der Abnahmeprüfung teilzunehmen.

(4) Die vorbehaltlose Nutzung der Leistung gilt als Abnahme. Ebenso gilt es als Abnahme, wenn der Kunde die Abnahme nicht innerhalb der Frist nach Abs. 2 erklärt, ohne die Gründe für die Abnahmeverweigerung in Textform darzulegen.

§ 11 Gewährleistung

(1) Dem Kunden steht ein gesetzliches Gewährleistungsrecht zu, welches für den Unternehmer nach den §§ 11, 12, 13 dieser AGB modifiziert wird. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB) und die Rechte des Kunden aus gesondert abgegebenen Garantien, insbesondere seitens des Herstellers.

(2) Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Auftragnehmers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisung oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsmäßige Beschaffenheit der Ware dar.

(3) Bei Waren mit digitalen Elementen oder sonstigen digitalen Inhalten schuldet der Auftragnehmer eine Bereitstellung und ggf. eine Aktualisierung der digitalen Inhalte nur, soweit sich dies ausdrücklich aus einer Beschaffenheitsvereinbarung ergibt. Für öffentliche Äußerungen des Herstellers und sonstiger Dritter übernimmt der Auftragnehmer insoweit keine Haftung.

(4) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann der Auftragnehmer wählen, ob er Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leistet. Ist die gewählte Art der Nacherfüllung im Einzelfall für den Kunden unzumutbar, kann er sie ablehnen. Das Recht des Auftragnehmers, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau, die Entfernung oder Desinstallation der mangelhaften Sache noch den Einbau, die Anbringung oder die Installation einer mangelfreien Sache, wenn der Auftragnehmer ursprünglich nicht zu diesen Leistungen verpflichtet war; Ansprüche Kunden auf Ersatz entsprechender Kosten ("Aus- und Einbaukosten") bleiben unberührt. Dem Kunden stehen die weiteren Sekundärrechte der Gewährleistung unter den gesetzlichen Voraussetzungen (und mit der Modifikation der §§ 11, 12, 13 dieser AGB) zu.

(5) Kunden müssen dem Auftragnehmer offensichtliche Mängel der gelieferten Ware innerhalb einer Frist von zwei (2) Wochen ab Empfang der Ware anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung bzw. Mitteilung. Für Kunden, welche Kaufleute sind, gilt § 377 HGB.

(6) Ansprüche des Kunden auf Aufwendungsersatz gem. § 445a Abs. 1 BGB sind ausgeschlossen, es sei denn, der letzte Vertrag in der Lieferkette ist ein Verbrauchsgüterkauf (§§ 478, 474 BGB) oder ein Verbrauchervertrag über die Bereitstellung digitaler Produkte (§§ 445c S. 2, 327 Abs. 5, 327u BGB).

(7) Die Verjährungsfrist beträgt ein (1) Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Davon abweichend gilt die gesetzliche Regelung, wenn dem Auftragnehmer grobes Verschulden vorwerfbar ist, im Falle von dem Auftragnehmer zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden und bei Verlust des Lebens des Kunden, im Falle einer Garantie, im Fall des Lieferregresses (§§ 478, 445a, 445b bzw §§ 445c, 327 Abs. 5, 327u BGB), wenn dem Auftragnehmer ein Mangel arglistig verschwiegen hat, im Falle des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (bei einem Bauwerk und bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat) und im Falle des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (bei einem Bauwerk und einem Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht). Die Haftung des Auftragnehmers nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.

§ 12 Haftungsbeschränkungen

(1) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Verrichtungs- bzw. Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer haftet nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten. Er haftet hingegen für die Verletzung vertragswesentlicher Rechtspositionen des Kunden. Vertragswesentliche Rechtspositionen sind solche, die der Vertrag dem Kunden nach dem Vertragsinhalt und -zweck zu gewähren hat. Der Auftragnehmer haftet ferner für die Verletzung von Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.

(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Garantien und/oder Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Arglist, bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sowie bei dem Auftragnehmer zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden bzw. bei Verlust des Lebens des Kunden.

(3) Der Auftragnehmer haftet nur für eigene Inhalte auf der Webseite seines Online-Shops. Soweit mit Links der Zugang zu anderen Webseiten ermöglicht wird, ist der Auftragnehmer für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Er macht sich die fremden Inhalte nicht zu Eigen. Sofern der Auftragnehmer Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten auf externen Webseiten erhält, wird er den Zugang zu diesen Seiten unverzüglich sperren.

§ 13 Höhere Gewalt

(1) Soweit und solange ein Fall höherer Gewalt ("Force Majeure") vorliegt, sind die Parteien zeitweise von ihren Leistungspflichten befreit.

(2) Force Majeure ist ein betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführtes Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar ist, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch die äußerste, nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartender Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann und auch nicht wegen seiner Häufigkeit in Kauf zu nehmen ist.

(3) Die Parteien können den Vertrag durch Erklärung in Textform beenden, wenn ein Force Majeure Ereignis länger als ein Monat andauert und eine einvernehmliche Vertragsanpassung nicht erzielt werden kann.

§ 14 Garantien

Der Auftragnehmer gibt gegenüber dem Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

§ 15 Schlussbestimmungen, Batterien

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. §§ 2410, 29 TDSG bleibt unberührt.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das an dem Geschäftssitz des Auftragnehmers zuständige Gericht, sofern nicht ein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist. Der Auftragnehmer ist jedoch auch berechtigt, den Kaufmann an seinem Wohn- oder Geschäftssitzgericht zu verklagen. Die Zuständigkeit aufgrund eines ausschließlichen Gerichtsstands bleibt hiervon unberührt.

(3) Hinweis zur Entsorgung von Batterien
Der Auftragnehmer ist gesetzlich verpflichtet, den Kunden im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, auf folgendes hinzuweisen:
Nach Gebrauch können Sie Batterien, die ich im Sortiment führe oder geführt habe, unentgeltlich an mich zurückgeben.
Sie sind als Endnutzer zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet.
Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:
Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.

Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.

Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium

Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei